Teilungspläne

Ihr Partner für Teilungspläne aus 1160 Wien

Dipl-Ing. Robert Wagner

Für die Parzellierung eines Grundstücks ist ein Teilungsplan Voraussetzung. Wir fertigen diesen Plan exakt und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend für Sie an. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Parzellierungen oder die Veränderung von Grundstücksgrenzen vornehmen möchten.

Grundlage für Parzellierung

Die Gesetzgebung sieht vor, dass für die Parzellierung oder bei Grenzänderungen ein Teilungsplan anzufertigen ist. Die formalen Anforderungen dafür sind im Liegenschaftsteilungsgesetz (kurz: LTG) festgelegt. Wir übernehmen die Zeichnung von Teilungsplänen für Sie. Sie halten mit diesem Plan eine öffentliche Urkunde als Grundlage für Parzellierung, Bebauung und andere Aktivitäten in Händen.

Teilungsplan von Ihrem Geometer

Gesetzlich festgelegt ist die Zeichnung eines Teilungsplans durch einen Geometer durchzuführen. Als Vermessungsbüro aus 1160 Wien sind wir Ihre Partner für die exakte Durchführung von Vermessungen aller Art und die Anfertigung von Plänen. Teilungspläne führen wir aus, wenn unsere Kunden und Kundinnen die Verlegung von Grundstücksgrenzen oder Parzellierungen planen. Wir beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an.