Teilungspläne

Ihr Partner für Teilungspläne aus 1160 Wien

Dipl-Ing. Robert Wagner

Für die Parzellierung eines Grundstücks ist ein Teilungsplan Voraussetzung. Wir fertigen diesen Plan exakt und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend für Sie an. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Parzellierungen oder die Veränderung von Grundstücksgrenzen vornehmen möchten.

Grundlage für Parzellierung

Die Gesetzgebung sieht vor, dass für die Parzellierung oder bei Grenzänderungen ein Teilungsplan anzufertigen ist. Die formalen Anforderungen dafür sind im Liegenschaftsteilungsgesetz (kurz: LTG) festgelegt. Wir übernehmen die Zeichnung von Teilungsplänen für Sie. Sie halten mit diesem Plan eine öffentliche Urkunde als Grundlage für Parzellierung, Bebauung und andere Aktivitäten in Händen.

Teilungsplan von Ihrem Geometer

Gesetzlich festgelegt ist die Zeichnung eines Teilungsplans durch einen Geometer durchzuführen. Als Vermessungsbüro aus 1160 Wien sind wir Ihre Partner für die exakte Durchführung von Vermessungen aller Art und die Anfertigung von Plänen. Teilungspläne führen wir aus, wenn unsere Kunden und Kundinnen die Verlegung von Grundstücksgrenzen oder Parzellierungen planen. Wir beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.